Pro Jahr muss die in der Beitragsordnung festgelegte Anzahl von Arbeitsstunden erbracht oder finanziell ausgeglichen werden.
Für folgende Tätigkeiten werden Arbeitsstunden angerechnet:
- Arbeiten im Haus und auf dem Vereinsgelände (wie z.B. Rasenmähne, Pflanzen wässern, Renovierungsarbeiten, etc. oder die Teilnahme an Frühjahrs- und Herbstputz)
- Arbeiten an den Booten (unter fachkundiger Anleitung), nicht allerdings die Behebung selbst unmittelbar verursachter Schäden
- Planungstreffen der Arbeitsgemeinschaften (z.B. AG Grün, AG Bau, AG Boote)
- Ausrichtung des Vereinstages: 4 Arbeitsstunden pro Person
- Planbare Zusage zum Angebot eines Termines, wenn dieser Termin im Vereinskalender aufgenommen wird (z.B. der Montagstermin für fortgeschrittene Anfänger): 1 Arbeitsstunde
- Für Termine, die nicht im Vereinskalender stehen, muss die Arbeitsstundenregelung vorab mit dem Vorstand besprochen werden
- Übernahme der Stegdienstes am Vereinstag (bei fester Zusage vorab): 1 Arbeitsstunde
- Essensbeitrag zu Vereinsveranstaltungen (wie Sommerfest, Tag der Offenen Tür, Sternfahrt, etc.): 1 Arbeitsstunde
- Durchführung von Einsteigerkursen, nicht jedoch die Übernahmen der Mentorenrolle für erfahrene Ruderer im Probemonat
- Unterstützung im Trainingsbereich
- Kassenprüfung
- Mithilfe bei der Ausrichtung größerer Vereinsveranstaltungen (wie z.B. einer Sternfahrt)
- Betreuung von Bootshausgästen (Begrüßung und Einweisung, Abschlusskontrolle): 1 Arbeitsstunde
- Ausführung vom Vorstand in Auftrag gegebener Arbeiten (z.B. Besorgung des Benzins für die Motorboote oder das Verwalten des Getränkeeinkaufes)
Keine Arbeitsstunden werden angerechnet für
- Pflege und Reinigung von Booten und Stegen
- Aufräumen der Küche
- Reparatur selbst unmittelbar verursachter Schäden (an Booten und Haus, siehe oben)
- Organisation von Wanderfahrten sowie Einsätze als Fahrtenleiter
- Auf- und Abladen der Boote bei Regatten und beim Trainingslager
- Arbeiten am Hochbeet
- Ausführung von Arbeiten, die zwar im weitesten Sinne mit dem Verein zu tun haben, aber nicht explizit vom Vorstand in Auftrag gegeben wurden (z.B. politische Tätigkeit, Mitgliederwerbung, etc.)